Muss ich mich melden, um mich registrieren zu lassen?
Nein, Sie müssen sich nicht bei einer bestimmten Behörde melden. Seit 2024 besteht jedoch die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zur Organspende freiwillig im zentralen Organspenderegister zu dokumentieren. Die Eintragung erfolgt online und ist kostenfrei. Dort können Sie Ihre Erklärung jederzeit ändern oder widerrufen. Unabhängig davon gibt es weiterhin keine Pflicht zur Registrierung. Das Transplantationsregister erfasst ausschließlich medizinische Daten, die im Zusammenhang mit einer Organspende, Organtransplantation sowie der Nachsorge von Transplantierten und Lebendspenderinnen und -spendern anfallen. Es dient der Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Auswertung, nicht der Dokumentation Ihrer persönlichen Entscheidung. Es bleibt daher wichtig, den eigenen Willen festzuhalten – zum Beispiel im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Wer seine Entscheidung ändert, kann den Organspendeausweis einfach vernichten und einen neuen ausfüllen oder den Eintrag im Organspenderegister entsprechend anpassen.
Ich bin doch zu alt, um Organe zu spenden – warum soll ich einen Ausweis ausfüllen?
Es gibt keine vorgeschriebene Altersgrenze für Organspender. Entscheidend ist nicht das Alter des Spenders auf dem Papier, sondern der konkrete Zustand der Organe, den der Arzt prüft, wenn eine Organspende infrage kommt.
Ich habe Vorerkrankungen –
kann ich trotzdem Organspender werden?
Nur sehr wenige Grunderkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod generell aus. Dazu gehören z.B. aktive bösartige Tumorerkrankungen, eine HIV-Infektion sowie systemische Infektionen, Prionenerkrankungen (Creutzfeld-Jakob) oder floride Tuberkulose. Bei anderen Vorerkrankungen ist eine Organspende grundsätzlich möglich und der Arzt entscheidet im Zweifelsfall, ob die Organe infrage kommen.
Was ist die Widerspruchslösung?
In Deutschland gilt in Bezug auf die Frage nach einer möglichen Organspende die Entscheidungslösung. Das bedeutet, alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen und dokumentieren. Eine Alternative dazu ist die Widerspruchslösung, die in vielen anderen Ländern gilt. Diese besagt, dass Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen, sofern die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister.
Ab welchem Alter kann ich einen Organspendeausweis ausfüllen?
Das Transplantationsgesetz legt fest, dass die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende frühestens mit 16 Jahren und der Widerspruch schon mit 14 Jahren schriftlich erklärt werden kann, ohne dass eine Einwilligung der Eltern vorliegt.
