Organspende

Der Organ­spende­ausweis

Der Organspendeausweis ist ein offizielles und rechtlich gültiges Dokument, das die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festhält. Der Widerspruch ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Ab dem 16. Lebensjahr können Sie auch Ihr Einverständnis zu einer Organ- und Gewebespende auf Ihrem Ausweis festhalten.

Entscheidungslösung

In Deutschland gilt in Bezug auf die Frage nach einer möglichen Organspende die Entscheidungslösung. Sie sieht eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende vor, auf deren Basis eine persönliche Entscheidung zur Zustimmung oder Ablehnung getroffen wird. Diese Entscheidung wird bisher nicht zentral registriert, sondern kann individuell dokumentiert werden. Eine sehr gute Möglichkeit hierfür bietet der Organspendeausweis.

Wahlmöglichkeiten

Der Ausweis enthält fünf Optionen zum Ankreuzen:

  1. Sie können einer Entnahme von Organen und Gewebe zur Transplantation generell zustimmen.
  2. Sie können eine Entnahme von Organen und Gewebe zur Transplantation generell ablehnen.
  3. Sie können bestimmte Organe und Gewebe von einer Entnahme ausschließen.
  4. Sie können nur die Entnahme bestimmter Organe und Gewebe erlauben.
  5. Sie können eine Vertrauensperson benennen, die im Ernstfall für Sie entscheiden soll.

Zudem finden Sie auf dem Organspendeausweis auch Platz für Anmerkungen und besondere Hinweise, z.B. Vorerkrankungen.

Verfügbarkeit

Um die Bevölkerung zum Treffen und Festhalten einer Entscheidung zu führen, sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihre Kunden ab Vollendung des 16. Lebensjahres regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren und einen kostenlosen Ausweis zur Verfügung zu stellen. Alternativ können Sie sich den Organspendeausweis im Scheckkartenformat kostenfrei über das Online-Formular der Stiftung Über Leben nach Hause bestellen oder einen von der Stiftung Über Leben entwickelten Kartenspender für Organspendeausweise in Ihrer Nähe nutzen. Mehr über die Möglichkeiten des Zugangs zum Organspendeausweis erfahren Sie hier.

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