Der Bundestag berät über die Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Abgeordneten
entscheiden nach ihrem Gewissen, nicht nach Fraktionslinie. Das heißt: Ihre Stimme zählt. Schreiben
Sie Ihrer oder Ihrem Abgeordneten.
Am 24. September 2026 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Zukunft der
Organspende debattiert. Auf dem Tisch liegen ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf von 254
Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, ein inhaltlich ähnlicher
Entwurf des Bundesrates sowie ein Antrag von 58 Abgeordneten, der an der geltenden
Entscheidungslösung festhalten will. Beraten wird nun im Gesundheitsausschuss. Eine Abstimmung
im Plenum steht noch aus.
Worum es geht
Die Widerspruchsregelung würde die Logik umkehren: Wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat,
käme grundsätzlich als Spenderin oder Spender in Frage. Der Wille des Verstorbenen bliebe dabei
entscheidend, und ein erklärter Widerspruch müsste jederzeit auffindbar sein. Angehörige müssten
nicht mehr stellvertretend eine Entscheidung treffen, von der sie oft nicht wissen, ob sie im Sinne des
Verstorbenen ist.
Genau das ist der Alltag auf Intensivstationen: In den meisten Fällen hat der verstorbene Mensch
seinen Willen nie festgehalten. Die Familie muss in der schwersten Stunde ihres Lebens entscheiden.
Warum es jetzt darauf ankommt
2025 gab es in Deutschland 985 Organspenderinnen und -spender, das sind 11,8 pro Million
Einwohner. Im Januar 2026 warteten 8.207 Menschen auf ein Spenderorgan, die meisten von ihnen
auf eine Niere. 633 Menschen sind 2025 gestorben, bevor ein passendes Organ gefunden wurde.
Die Reformen der vergangenen Jahre haben daran nichts geändert. Das im März 2024 gestartete
Organspende-Register hat bisher nicht zu einem merkbaren Anstieg der Spenderzahlen geführt.
Dabei steht die Bevölkerung der Organspende überwiegend positiv gegenüber – nur dokumentieren
die wenigsten ihren Willen.
Der Blick nach Europa macht deutlich, dass es auch anders geht: In Spanien kamen 2024 auf eine
Million Einwohner 48 Organspenderinnen und -spender – rund viermal so viele wie bei uns. In den
allermeisten europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung.
Die Gegnerinnen und Gegner der Widerspruchsregelung sehen in ihr einen Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht und setzen stattdessen auf bessere Aufklärung und eine einfachere
Registrierung, etwa in kommunalen Ämtern.
Was Sie jetzt tun können
Über die Widerspruchsregelung stimmen die Abgeordneten ohne Fraktionszwang ab, als persönliche
Gewissensentscheidung. Erfahrungsgemäß wiegen Zuschriften aus dem eigenen Wahlkreis dabei
besonders schwer – vor allem, wenn Menschen aus eigener Erfahrung schreiben.
Sie möchten etwas tun? So haben Sie die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden:
- Wahlkreisabgeordnete finden: über die Wahlkreissuche des Bundestages unter
bundestag.de/abgeordnete/wahlkreissuche. Dort stehen auch die E-Mail-Adressen. - Kurz schreiben: Persönliche Erfahrungen wirken stärker als Statistiken.
- Klar sagen, worum Sie bitten: Ihre Stimme zählt.
- Um Antwort bitten. Viele Büros antworten und begründen ihre Haltung.
- Weitererzählen: Leiten Sie diesen Beitrag weiter und sprechen Sie in Ihrer Familie über Ihre
eigene Entscheidung. Das ist der zweite, ebenso wichtige Schritt.
Hinweis: Bild im Teaser KI generiert
